Waldbrandschutzverordnung 2026
Die Waldbrandschutzverordnung 2026 tritt mit 28. April 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer Kraft.
Die Grundaufgabe der Feuerwehr ist es, wie es der Name auch beschreibt, bei Bränden aller Art sofortige Hilfe zu leisten.
Natürlich ist die Feuerwehr auch bei der Technischen Hilfeleistung die erste Anlaufstelle. Egal ob Verkehrsunfall, Menschenrettung oder Ölspur. Wir helfen wo wir können.
Weiters zählen Aufgaben wie Wasserversorgung, Insekten- Entfernung und vieles mehr zu unserem Aufgabengebiet.
Die Waldbrandschutzverordnung 2026 tritt mit 28. April 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer Kraft.
Am 17. April 2026 um 16:46 Uhr wurden wir gemeinsam mit den Feuerwehren St. Agatha sowie Hilkering/Hachlham zu dem Einsatzstichwort „Personenrettung Verkehrsunfall PKW“ auf die B130 alarmiert.
Am 07. April 2026 um 14:35 Uhr wurden wir gemeinsam mit der Feuerwehr St. Agatha zu einem Einsatz mit dem Stichwort „Brand Elektroanlage in Gebäude“ nach St. Agatha alarmiert.

Hauptbrandinspektor

Oberbrandinspektor

Brandinspektor

Brandinspektor des Fachdienstes

Brandinspektor des Fachdienstes

Brandinspektor des Fachdienstes